Feuerregeln

L a g e r f e u e r e r l a s s



“ 10 Goldene Regeln für Feuer im Freien “



1. Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt 1 Meter.


2. Es darf nur trockenes und naturbelassenes Holz verwendet werden.


3. Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind ist kein Feuer zu entzünden.


4. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten. Abfälle gehören nicht ins Holzfeuer.


5. Holzfeuer sind mit Holzspänen oder Kohle bzw. Grillanzünder zu entfachen.


6. Es sind Löschmittel bereitzuhalten ( Wasser; Sand; Feuerlöscher ).


7. Brandbeschleuniger wie Benzin, Verdünnung, Spiritus dürfen nicht verwendet werden. Explosionsgefahr!


8. Die Feuerstätte ist stets im ausreichendem Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anzulegen.


9. Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug ist das Feuerunverzüglich zu löschen.


10. Das Feuer ist bis zum Erlöschen der Glut zu beaufsichtigen.



Quelle: Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz,

 Referat 02 - Presse und Öffentlichkeitsarbeit 


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