Schriftliches
Formulare
Protokolle
Beschluss 5/22 – Gebühr und weitere Schritte bei Verzug der Gartenpacht
Auf Grund der noch nicht zufriedenstellenden fristgemäßen Pachtbezahlung
einiger Gartenfreunde sind neue Überlegungen notwendig geworden. Es gilt für
die Gartenfreunde, die die Pacht für 2022 nicht fristgemäß bezahlt haben.
Das immer wieder seit Jahren in Erinnerung gebrachte Ansparen der Pacht (in
Schriftform siehe Aushang ) oder das unermüdliche Hinweisen zur
Mitgliederversammlung hat nicht wie gedacht unsere Erwartungen erfüllt. Das
Ansparen ist für jeden Gartenfreund möglich. Das Gespräch mit der Kassiererin
muss gewollt gesucht werden. Deshalb wird folgendes zur Abstimmung in der
Mitgliederversammlung gebracht :
Die Pachtzahlung für 2023 wird in zwei Stufen erfolgen :
1.Stufe : bis 31.07.2022 Teilbetrag bezahlt, bei Nichtzahlung wird vom Vorstand
und der Wasserkommission das Wasser bei dem Gartenfreund abgestellt.
2.Stufe : bis 15.11.2022 Restbetrag bezahlt.
Für folgende Jahre wird die 1.Stufe bis zum 30.06 des Jahres der Teilbetrag
bezahlt und die 2.Stufe bis zum 15.11 des Jahres den Restbetrag bezahlt.
Die Verzugsgebühren / Mahngebühren werden davon nicht berührt und bleiben
wie bekannt bestehen.
Mit einer Stimmenenthaltung wird die Abstimmung der Mitgliederversammlung
zum Beschluss angenommen.
Anwesende Mitglieder : 38
Ja – Stimmen : 37
Nein – Stimmen : keiner
Enthalten -: 1
Somit wurde der Beschluss unter Mehrheit angenommen.
Pacht
Es wird daran gearbeitet, dass schnellst möglich jeder Gartenfreund seine Pachtübersicht auch online einsehen kann.