Vertragsbedingungen Parkplatz
§ 1 Haftungsausschluss
Die Haftung des Vermieters für Verlust oder Beschädigung
des Kraftfahrzeugs durch Brand, Entwendung oder
Beraubung wird ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn,
dass der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit des Vermieters
oder seines Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.
§ 2 Benutzung des Stellplatzes
Der Mieter darf den Stellplatz nur zur Einstellung seines
Kraftfahrzeugs benutzen. Eine Benutzung zu anderen Zwecken, die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung des Stellplatzes an einen Dritten, ist dem Mieter nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.
§ 3 Sorgfaltspflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, bei der Benutzung des Stellplatzes die einschlägigen Vorschriften zu beachten. Des weiteren besteht für den Mieter die Pflicht, den Parkplatz regelmäßig unkrautfrei und sauber zu halten. Das Waschen und Reinigen des Kraftfahrzeuges auf dem Stellplatz ist dem Mieter nicht gestattet. Bei der Ein- und Ausfahrt hat der Mieter mit größtmöglicher Sorgfalt vorzugehen.
§ 4 Hinweispflicht des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, alle Personen, denen er die Benutzung seines Kraftfahrzeuges und dessen Verbringung aus dem bzw. in den Stellplatz gestattet, auf die sich aus § 3 dieses Vertrages ergebenden Pflichten hinzuweisen.
§ 5 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet dem Vermieter für alle Schäden, die aus einer nicht ordnungsgemäßen Benutzung des Stellplatzes durch ihn oder die von ihm ermächtigten Personen entstehen.
§ 6 Beendigung des Mietverhältnisses
Das Mietverhältniss endet automatisch bei Pächterwechsel. Außerdem hat der Mieter den Stellplatz in einem sauberem Zustand zurückzugeben.
§ 7 Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages
Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Spätere Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.